Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Herzlich willkommen !!

Bei Ihrem Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach

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Rund ums Kaminfeuer

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Moderne Feuerstätten mit festen Brennstoffen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit.

Um eine umweltgerechte Verbrennung mit geringem Verbrauch zu gewährleisten, müssen jedoch einige Regeln beachtet werden.

 

Einer der häufigsten Bedienungsfehler besteht in einer falsch eingestellten Verbrennungsluftzufuhr. Während zu wenig Luft zu Sauerstoffmangel und damit zu einer unvollständigen Verbrennung führt, kann zu viel Luft die Temperatur im Feuerraum extrem erhöhen. Jede dieser Fehlbedienungen reduziert den Wirkungsgrad der Feuerstätte und führt zu erhöhten Emissionen. Daher muss beim Betrieb der Feuerstätten unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden.

 

Achten Sie beim Betrieb der Feuerstätte auf die zugelassenen Brennstoffe. Nicht jede Feststofffeuerstätte ist für Holz und Braunkohlebriketts zugelassen. Auch hier gilt Bedienungsanleitung und Typenschild der Feuerstätte beachten.

 

Zugelassene Brennstoffe sind neben Holz- u. Braunkohlebriketts gut abgelagertes, trockenes Holz. Je nach Scheitgröße und Holzart muss dieses 2- 3 Jahre an einem witterungsgeschützten und luftigen Ort, am besten zur Südseite gelagert werden. Denn erst nach dieser Zeit sinkt der Feuchtegehalt auf unter 25 %. Laut Bundes-Immisionsschutzgesetz darf das Holz max. 25 % Feuchte betragen. Um einen möglichst hohen Heizwert zu erzielen sind Werte von 15% anzustreben.

 

Woran erkennt man, wenn mit der Verbrennung etwas nicht stimmt?

 

Wenn die Sichtscheibe und die Feuerraumauskleidung verrußt, oder in den Flammen dunkle Schlieren zu erkennen sind, ist die Verbrennung unsauber.

 

Dann ist folgendes zu überprüfen:

 

Sind die Verbrennungsluftschieber richtig eingestellt?

Wurde die passende Brennstoffmenge gewählt?

Ist der Brennstoff auch wirklich trocken?

Sind ev. motorische Entlüftungsanlagen (Dunstabzugshaube, Ventilator, Wohnungs-

lüftungsanlagen, Staubsaugeranlagen) in Betrieb?

 

Wenn keine Bedienungsfehler festzustellen sind, lohnt ein Blick auf die Feuerstätte selbst:

 

Schließen die Feuerraumtüren einwandfrei?

Sind alle Dichtungen in Ordnung?

Wurde der Aschekasten entleert?

 

Wurden auch hierbei keine Ursachen für mögliche Störungen erkennbar, empfiehlt es sich, den Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen um Feuerstätte und Schornstein auf ev. Schäden oder Störquellen hin untersuchen zu lassen.

 

Damit der nächste Abend mit Kaminfeuer wieder ganz entspannt verläuft und ein Schornsteinbrand auf Dauer vermieden wird.

 

Viel Spaß mit Ihrer Feuerstätte und eine wohlige Wärme wünscht Ihnen

 

Ihr Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach

 

Weitere nützliche und hilfreiche Informationen  "rund ums Kaminfeuer" finden Sie auch unter www-ratgeber-ofen.de

 

 


Danke

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Liebe Kunden,

 

ich hoffe, das Sie die Corona-Zeit bisher unbeschadet und gesund durchlaufen haben und dass dies auch so bleibt.

 

Ich bedanke mich hiermit ganz herzlich bei Ihnen und meinen Mitarbeitern für das Verständnis und die gemeinsame Unterstützung während der Corona-Pandemie.

 

Vielen Dank.


Hygienemaßnahmen Coronavirus

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

auf Grund der aktuellen Ereignisse zur Corona-Pandemie möchte ich hiermit darauf hinweisen, das Schornsteinfegerarbeiten auch weiterhin durchgeführt werden müssen.

 

Wir befolgen selbstverständlich die Hygieneanweisungen des RKI und der BauBG und möchten auch Sie bitten, den Anweisungen zu folgen und den empfohlenen Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m zum Schutze aller einzuhalten.

 

Sollten Sie grippeähnliche Symtome aufweisen, sich die letzten Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bzw. Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten gehabt haben, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich mit. Eine vertretbare Verschiebung der Arbeiten ist in diesem Fall selbstverständlich möglich.

 

Wenn wir uns alle daran halten, werden wir auch diese Herausforderung gut überstehen.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

 

Ihr Schornsteinfegermeister

 

Bernd Reidenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Feuerstätte im dichten Niedrigenergiehaus

Die Feuerstätte im dichten Niedrigenergiehaus

In einer gemeinsamen Initiative des Verbandes für Wohnungslüftung, dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes, dem TÜV - Bayern, dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik sowie des Bundesverbandes der Firmen im Gas und Wasserfach liegen jetzt Beurteilungskriterien vor für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten in druckdichten Neubauhäusern mit zentralen Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Diese gelten vorläufig bis zum Erscheinen entsprechender Regelwerke.

Problem in diesen Niedrigenergie- oder gar Nullenergiehäusern ist die Dichtheit der Gebäudehülle. Die natürliche Verbrennungsluftversorgung eines Ofens - früher über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle - erfolgt jetzt über zentrale und motorisch gesteuerte Wohnungslüftungsanlagen. Beim Betrieb von Feuerstätten gelten besondere Beurteilungskriterien.

 

Für zentrale Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung gilt insbesondere:

 

Es können raumluftabhängige Feuerstätten verwendet werden, denen jedoch die Verbrennungsluft direkt in den Brennraum zuzuführen ist. Der Querschnitt einer Verbrennungsluftleitung richtet sich nach den Herstellerangaben. Der Schornstein ist nur mit dieser einen Feuerstätte belegt oder es handelt sich um einen Luft-/Abgasschornstein. Das Verbindungsstück (Ofenrohr) ist möglichst dicht auszuführen.

Für die Wohnungslüftungsanlage gilt:
Die Frostschutzschaltung des Lüftungsgerätes darf nicht durch eine Zuluftventilatorabschaltung erfolgen! Sondern durch z.B. eine Außenluftvorwärmung durch Elektro- oder Wasserheizregister, durch einen Erdwärmetauscher oder gleichwertige Maßnahmen. Der Abluftventilator muss bei Störung des Zuluftventilators automatisch abschalten.

In Häusern mit lediglich einer zentralen Abluftanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung muss die gesamte Feuerungsanlage auf 4 Pa Unterdruck im Aufstellraum berechnet werden. Die Außenwandventile sind bei maximalem Volumenstrom auf 4 Pa auszulegen.
In beiden Fällen gilt für Dunstabzugshauben: Umluftbetrieb!


Weitere, wichtige Informationen erhalten Sie von Ihrem Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach.

 


Neues Schornsteinfeger Handwerksgesetz

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Schornsteinfeger stehen ab 2013 teilweise im freien Wettbewerb

 

Heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das am 01.12.2008 in Kraft getreten ist.

 

Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger teilweise im freien Wettbewerb. Der Wettbewerb gilt allerdings nicht für sogenannte hoheitliche Aufgaben wie die Abnahmen, die Feuerstättenschau (2 mal in 7 Jahren), die Ausstellung der Feuerstättenbescheide, oder die Verwaltung des Kehrbezirks.

Diese werden weiterhin ausschließlich vom zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Somit kommt der zuständige Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin in regelmäßigen Abständen zu Ihnen.

 

Die Schornsteinfeger dürfen aber ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.

 

Was ändert sich für Sie?

 

  • Die Reinigung von Feuerstätten und Schornsteinen, die Sicherheitsüberprüfung an Ihren Feuerungsanlagen sowie die Immissionsschutzmessung biete ich Ihnen natürlich auch weiterhin an. Als Energieberater und Experte für Schimmelsanierung am Bau HWK zeige ich Ihnen darüber hinaus gerne auf, wie Sie in Ihrem Haus Energie und Kosten einsparen können und beantworte Ihre Fragen zum Bereich der regenerativen Energien. Bei den derzeitigen Energiepreisen ein klarer Vorteil für Sie. Und eines ist sicher: Ich berate Sie neutral und unabhängig von Industrie und Handel.

 

  • Mit dem neuen Gesetz werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Ab 2013 müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen vorgenommen werden.

Im Rahmen der Feuerstättenschau erhalten Sie von mir einen so genannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchen Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.

 

Auf Ihren Wunsch besuche ich Sie gerne wie bisher jedes Jahr und führe selbstverständlich alle Arbeiten für Sie durch. So können Sie sich auch in Zukunft in den eigenen vier Wänden sicher fühlen.

 

Freier Wettbewerb und neutrale Überwachung schließen sich nicht generell aus. Damit keine Interessenkonflikte entstehen, achten wir darauf, dass zum Beispiel Wartungen und Überprüfungen nicht durch den gleichen Betrieb durchgeführt werden.

 

Auf die neutrale Beratung können Sie weiterhin vertrauen. Niemand außer ihrem Bezirks-schornsteinfeger hat Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage so umfassend im Blick und kann Sie so unabhängig und fachkompetent beraten. 

 

Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz?

Rufen Sie mich einfach an! Tel. 06785-999373 o. 0160-90651433


Feuerstätten und motorische Entlüftungsanlagen

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Info über Feuerstätten und motorische Entlüftungen !!


Eine Feuerstätte und eine motorische Entlüftung in einem räumlichen Zusammenhang passen nicht zusammen !

Warum nicht...?

Weil die Abgase einer Feuerstätte nur durch die unterschiedlichen Dichteverhältnisse der warmen Abgase und der kalten Außenluft durch den natürlichen Auftrieb über den Schornstein nach draußen befördert werden. Gleichzeitig muss von Außen über Undichtigkeiten in Wände, Fenster und Türen die gleiche Menge an Luft nachströmen. Diese Luft braucht die Feuerstätte für die saubere und sichere Verbrennung des Brennstoffes. Ist nun aber eine motorische Entlüftung vorhanden, saugt der Ventilator gewaltsam Luft aus dem Raum heraus, es kann dabei zu einem gefährlichen Unterdruck in dem Raum kommen. Dann ist der Schornstein nicht mehr in der Lage die Abgase sicher abzuführen. Unter Umständen kann es zu einem Sauerstoffmangel oder gar zu einem lebensgefährlichen Abgasaustritt kommen.


Selbst die Hersteller von Abluft-Wäschetrockner, Dunstabzugshauben und Lüftungsanlagen weisen in ihren Betriebsanleitungen auf diese Gefahr hin.

 

Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr erkannt und dieses in der Feuerungsverordnung zur Bauordnung Rheinland-Pfalz berücksichtigt:

§4 Aufstellung von Feuerstätten ...
...(2) Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugs-hauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn
1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
3. die Abgase der Feuerstätte über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden (gilt nur für Großküchen u.ä. Anlagen) oder
4. durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährli-cher Unterdruck entstehen kann.


Verschiedene mögliche Lösungen:
a) Eine zusätzliche Zuluftöffnung, die auf die Leistung des Ventilators zugeschnitten ist, wird eingebaut; oder
b) ein Kontaktschalter zwischen Fenster und Ventilator stellt sicher, dass der Ventilator nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden kann; oder der Ventilator (Dunstabzugshaube) wird auf einen Umluftbetrieb umgebaut; oder
c) eine Sicherheitseinrichtung (Druckwächter) stellt sicher, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann und schaltet gegebenenfalls den Ventilator aus; z.B. Dunstabzugshaube der Fa. Gutmann mit Druckwächter, oder
d) eine zusätzliche Zuluft wird zum Ofen geführt und der Ofen hat eine Zulasssung für raumluftunabhängigen Betrieb oder
e) ein spezieller Sicherheitsschalter (Soloschalter) stellt sicher, dass entweder jeweils nur der Ventilator oder nur die Feuerstätte betrieben werden kann. Nur bei Strom betriebenen Feuerstätten.


Bei der Wahl der Lösung ist es unerheblich ob Sie eine separate Zuluftöffnung, einen elektrischen Sicherheitsschalter, oder sogar die Entfernung des Ventilators wählen. Voraussetzung ist immer, dass kein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte durch den Ventilator entstehen kann.

 

Eine dieser Lösungen ist bestimmt auch die Richtige für Sie und sollte schon gleich in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen sind zwar

möglich, kosten aber meistens mehr Geld und verursachen zusätzlichen unnötigen Ärger.


Bauplanung

Die Bauplanung meines Hauses beginnt !
Brauche ich in meinem neuen Haus einen  Schornstein ?
Oder baue ich gleich zwei ?

Der Schornstein gehört zum Haus !

Wenn Sie den Schornstein in Ihrem neuen Haus nicht gleich mit einplanen bzw. einbauen, müssen Sie auf ein großes Stück Flexibilität und Sicherheit verzichten. Wer weiß denn heute schon, welche Heizsysteme in Zukunft die günstigsten und wirkungsvollsten sind. Durch einen Schornstein sind Sie immer flexibel. Wer ohne Schornstein baut und sich auf einen Energieträger verlässt, geht unnötige Risiken ein. Eventuelle Preiswillkür eines Energielieferanten oder technische Probleme bekommt der Hausbesitzer unmittelbar zu spüren. Um ein prasselndes Kaminfeuer oder wohlige Kachelofenwärme zu genießen, brauchen Sie auf alle Fälle einen Schornstein.


Unabhängigkeit als Entscheidungsfaktor:
Nur durch einen modernen Systemschornstein ist eine freie Wahl der Brennstoffe (Holz, Kohle, Heizöl oder Erdgas) und der Heizungsarten (Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) möglich. Durch diese Flexibilität sind auch für die Zukunft alle Möglichkeiten gesichert. Die heutigen,  langjährig bewährten Systemschornsteine können schnell vom Bauhandwerker während des Rohbaus erstellt werden. Ein nachträglicher Einbau kann bis zu dem dreifachen kosten. Durch rechtzeitige und gründliche Planung lassen sich hier Kosten und Ärger sparen.
Universeller Einsatz auf geringstem Raum:
Eigentlich kaum nennenswert ist der Platzbedarf für Heizung und Schornstein: Weniger als 1% der Wohnfläche. Und wenn Sie ohne Keller bauen? Kein Problem: In diesem Fall nutzen Sie einen Abstell- oder den Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss gleichzeitig als Aufstellraum für Ihre neue Heizung.


Sicherheit als Grundprinzip:
Die neuen Schornsteinsysteme besitzen die geforderte Sicherheit bezüglich der Schadstoffabführung, Temperaturbeständigkeit und Stabilität. Die Produkthersteller stehen mit ihren Namen und Zulassungen für sichere, dauerhafte und einwandfreie Funktion ihrer Systeme gerade. Ein Schornstein hält mindestes genauso lange wie Ihr Haus. Hinz  kommt das Ihr Schornsteinfegermeister Ihnen von der Planung bis zur Fertigstellung beratend zur Seite steht und mit seinen regelmäßigen Checks für Sicherheit sorgt.


Behaglichkeit durch einen  2. Schornstein:

Den ersten Schornstein für eine moderne sichere Heizung und den Zweiten nutzen Sie für eine Extraportion Behaglichkeit mit einem Kamin- oder Kachelofen. Holz ist ein nachwachsender und umweltfreundlicher Brennstoff. Forstverwaltungen, Waldbesitzer und einige Tischlereien und Sägewerke bieten preisgünstig Brennholz an; und wenn Sie wollen, wird es sogar stapelfertig  und gehackt geliefert.
Der langjährige Einsatz von Schornsteinen in der Praxis und die Zufriedenheit der Schornsteinbesitzer zeigen, dass heute und in der Zukunft der Schornstein eine Bereicherung für Haus und Bauherrn ist. 
 
Den klugen  Bauherren erkennt man am Schornstein
 
Für die Planung und den Bau Ihres Hauses wünsche ich Ihnen viel  Erfolg.
 
 
 
Weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter:
www.proschornstein.de
 


Abnahmetätigkeiten

Abnahmetätigkeiten des Schornsteinfegers in Ihrem Gebäude

Für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung oder einer Schornsteinsanierung, ist gemäß §§ 78/79 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (RLP) eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinfegermeister notwendig.


Zudem fordern fast alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteinen, sowie die Gasversorgungs-unternehmen vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Prüfung und Begutachtung durch den Schornsteinfeger.


Bitte bewahren Sie die obengenannten Bescheinigungen sorgfältig auf. Sowie auch die notwendigen Bescheinigungen nach §62 BauO RLP (Fachunternehmerbescheinigung) und andere zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage-, Betriebsanleitungen usw.). Sie könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall für Sie von Wichtigkeit sein.
Die Rechnung für die oben beschriebene Beurteilung und Bescheinigungen wird gemäß der Kehr- und Überprüfungs-gebührenordnung RLP (KÜGO) erstellt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die KÜGebO vom Wirtschaftsministerium RLP in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzervereinigung, dem Mieterbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.
Im Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten enthalten, die für die Durchführung einer Begutachtung und deren Bescheinigungen notwendig sind. Dazu gehören z.B.: Anmeldezeiten und Anfahrten, die Aufwendungen und Zeiten für die direkte Begutachtung vor Ort, notwendige Funktionsberechnungen nach
EN 13.384 und DIN 4705, Bearbeitung der notwendigen Unterlagen und Gesetzestexte, bearbeiten und erstellen der Bescheinigungen, Datenaufnahme und verwaltung, Statistiken, Rechnungsstellung und Verwaltung, Portokosten, sowie gegebenenfalls die Mängelbearbeitung.


Ihr Schornsteinfeger prüft zu Ihrer Sicherheit; er begutachtet und bewertet:


Ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist,
ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
ob die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen können,
ob der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
ob am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen kann.


Neue Bundes KÜO

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Informationen über die ab 01.01.2010 geltende Bundes KÜO mit Gebührenverzeichnis stehen auf der Seite www.myschornsteinfeger.de für Sie bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ab 22.03.2010 Neue BImSchV

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Wann kommt der Schornsteinfeger?

 

 

Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich ab dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen.  Umweltschutzmessungen finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - informiert über Änderungen für Verbraucher.

 

 

 

Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, hat der Staat die Abstände der Umweltschutzmessungen des Schornsteinfegers bei bestimmten Anlagen vergrößert. Zu den meisten Haushalten mit konventionellen Gas- und Ölheizungen kommt der Schornsteinfeger bislang jährlich, um verschiedene Arbeiten bzw. Messungen durchzuführen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Art, Umfang und Häufigkeit regeln die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Beide Verordnungen wurden novelliert und formulieren neue Anforderungen für Schornsteinfeger und Hausbesitzer.

 

Zwei Gesetze, zwei Aufgaben


1. Sicherheit

 

Die Bundes-KÜO regelt das ursprüngliche Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit. Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxidgehalt und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt er Schornsteine und Abgasleitungen. Die  neue KÜO gilt seit dem 1. Januar 2010 bundesweit.

 

2. Umweltschutz

 

Die in der 1. BImSchV erfassten Aufgaben und Messungen durch den Schornsteinfeger dienen allein dem Umweltschutz. Gemessen werden erstens der Wärmeverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen und zweitens Rußmenge, Ölrückstände sowie neuerdings auch der CO-Gehalt bei Ölheizungsanlagen. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Die novellierte 1. BImSchV tritt am 22. März 2010 in Kraft.

 

Was ändert sich?

 

Von der Lockerung der Messintervalle nach der 1. BImSchV profitieren vor allem Besitzer neuerer Heizungsanlagen. Bei älteren Gas- und Ölheizungen sind die Emissionswerte laut Gesetzgeber häufiger zu kontrollieren. Ausschlaggebend für die Abstände der Termine ist das Alter der Anlage. Über 12 Jahre alte Gas- und Ölheizungen stehen künftig alle zwei Jahre, jüngere Anlagen alle drei Jahre auf dem Plan. In der Praxis werden die meisten Haushalte weiterhin jährlich von ihrem Schornsteinfeger betreut. Nach der Bundes-KÜO müssen circa sechs Millionen konventionelle Ölheizungen und etwa acht Millionen Gasheizungen wie bisher jährlich auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft werden. Alle zwei bzw. drei Jahre kommt bei diesen die Umweltschutzmessung nach 1. BImSchV hinzu.

 

Jetzt auch im Fokus: kleine Anlagen

 

Nicht nur die Abstände der Betreuungstermine können sich ändern. Mit der novellierten 1. BImSchV sind nun auch kleinere Heizungsanlagen messpflichtig. Ab 22. März 2010 prüft der Schornsteinfeger das Emissionsverhalten aller Gas- und Öl-Heizungsanlagen mit einer Leistung über vier Kilowatt. Das war bisher nicht der Fall. Nach der alten Verordnung wurden nur Heizkessel mit einer Leistung über 11 Kilowatt in regelmäßigen Abständen gemessen, Heizkessel mit einer Leistung zwischen vier und 11 Kilowatt nur einmalig nach ihrer Errichtung. Da Wohnungen und Häuser jedoch zunehmend nach modernen energetischen Standards gebaut oder saniert werden, sind in der Regel bereits kleinere, effektivere Anlagen völlig ausreichend, um den erforderlichen Wärmebedarf zu decken. Damit auch diese Anlagen von Maßnahmen zum Umweltschutz berücksichtigt werden, hat die Bundesregierung den Geltungsbereich der Verordnung erweitert.

 

Tipp: Wenn sich Haus- und Wohnungsbesitzer unsicher sind, in welche technische Kategorie und in welchen Messrhythmus ihre Heizungsanlage fällt, sollten sie ihren Schornsteinfeger fragen. Dieser erläutert im Gespräch den Anlagentyp, erstellt einen Terminplan und informiert über die weiteren Betreuungsmöglichkeiten.

 


 





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Bernd Reidenbach

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater Schimmelexperte HWK
An der Hollerstaud 15
55758 Mörschied
Tel.: 06785-999373
Fax.: 06785-999374
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Mobil.: 0160-90651433

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