Herzlich willkommen !!
Bei Ihrem Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach
Eine Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Wohneigentumsverwalter und Vermieter
Als erstes Bundesland in Deutschland führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung (Landesbauordnung) zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Einbauverpflichtung nur in Neubauten vor. Seit dem 12.7.2007 wurde diese Gesetzesregelung auch auf bestehende Wohngebäude ausgedehnt ( § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung ).
Demnach müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 12. Juli 2012 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden.
Seit August 2008 dürfen nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden,die nach DIN EN 14604 gefertigt und geprüft sind. Manche Billigprodukte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm. Deshalb Achtung!
Nur geprüfte und zugelassene Geräte verwenden! Bei hochwertigeren Rauchwarnmeldern ist die Gefahr von lästigen Fehlalarmen geringer. Rauchwarnmelder müssen mindestens in jedem Schlafraum (Schlafzimmer und Kinderzimmer) sowie im Flur installiert werden.
Wir Schornsteinfeger kommen jährlich in fast alle Wohnungen. Bei diesem Anlass können wir Rauchwarnmelder installieren und künftig die jährliche Kontrolle und Wartung durchführen. Wir verwenden den Rauchwarnmelder PX-1 der Firma Pyrexx, ein Rauchwarnmelder mit einem Rauch- und einem Wärmesensor und dadurch größtmöglicher Sicherheit vor Fehlalarmen. Der PX-1 kann schnell und einfach in staub- und schmutzfreier Klebemontage angebracht werden.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich einfach an mich, Ihren Schornsteinfegermeister Bernd Reidenbach oder an www.pyrexx.de.